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Nou pe simpatie: swiss_virginia din Cluj
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mops43
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Der Fall des 16-jährigen Yunus M. aus Berlin- Wedding hat bundesweit für Aufsehen gesorgt. Der muslimische Schüler erstritt vor Gericht, in der Schule beten zu dürfen. Am 27. Mai 2010 hob das Oberverwaltungsgericht das Urteil wieder auf - und ließ Revision zu. Der Streit dürfte damit nach lange nicht vom Tisch sein.
An einem Novembertag im Jahr 2007 legt Yunus M., ein Schüler des Diesterweg-Gymnasiums in Berlin-Wedding, in einer Unterrichtspause seine Jacke auf den Flurboden vor den Spinden. Gemeinsam mit ein paar Mitschülern kniet Yunus M. nieder, den Körper gen Mekka, und betet.
Dieser schlichte Vorgang sorgte für eine deutschlandweit geführte Debatte. Er beschäftigte bereits zwei Gerichte, die gesamte Berliner Schulverwaltungshierarchie bis hin zu Theologen, Ethikern, Pädagogen und Politikern. Und er bettet sich ein in ein europaweites Ringen um den rechten Umgang mit Religion, das Verhältnis von Staat und Kirche und die Grenzen der Säkularisierung in einer Zuwanderungsgesellschaft – vom Schweizer Minarett-Verbot über den dänischen Karikaturenstreit bis zur Ächtung der Burka in Belgien.
90 Prozent der Schülerschaft nichtdeutscher Herkunft
Schulleiterin Brigitte Burchardt Der Streit am Diesterweg-Gymnasium entzündete sich an der Frage, ob ein Schüler an einer staatlichen Schule in aller Öffentlichkeit, auf einem Schulflur etwa, beten dürfe. Schulleiterin Brigitte Burchardt hatte den Schülern genau das untersagt unter Verweis auf das Neutralitätsgebot. Sie sieht den sozialen Frieden in ihrem Haus gefährdet, wo mehr als 90 Prozent der Schülerschaft nichtdeutscher Herkunft sind. Burchardt befürchtet, dass das Gebet orthodoxer Schüler Druck auf weniger religiöse ausüben könnte. Zudem seien nahezu alle großen Konfessionen dieser Welt an der Schule vertreten, die miteinander in Einklang gebracht werden müssten.
Nachdem die Schulbehörde die Haltung der Rektorin stützte, wandte sich Yunus M. mit seinen Eltern an das Berliner Verwaltungsgericht. Der 16-Jährige wolle nach Vorgaben des Islam fünf Mal täglich beten, so die Kläger. Davon entfalle ein Gebet auf die Schulzeit – das Mittagsgebet.
Klassenzimmer 205 wird zum Gebetsraum
Gebetsraum am Diesterweg-Gymnsium
Im März 2008 erging zunächst eine einstweilige Anordnung, die dem Jugendlichen Recht gab. Bis auf weiteres dürfe der Schüler sein Mittagsgebet verrichten. Und von da an kam die öffentliche Debatte ins Rollen. Um kein "demonstratives Ritualgebet" zu ermöglichen, wie es der Pressesprecher der Senatsbildungsverwaltung, Jens Stiller, kürzlich ausdrückte, stellte die Schule für das Gotteslob einen sonst abgeschlossenen Raum zur Verfügung.
Das eigentliche Urteil in der Sache fällte das Verwaltungsgericht rund anderthalb Jahre später, Ende September 2009: Das Gericht stärkte die Religionsfreiheit und beschied, auch Anhänger des Islam hätten dieses Grundrecht. Die Richter erlaubten Yunus M., in den Schulpausen an einem ungestörten Ort sein Gebet zu verrichten. Zum ersten Mal in der Geschichte der Bundesrepublik erstritt damit ein Schüler das Recht auf regelmäßiges Beten in einer Schule. Der Berliner Senat ging umgehend in Berufung.
Senat fürchtet Entstehung von "Glaubensinseln"
Jürgen Zöllner Dabei kam es nach dem Urteil keineswegs zu der zunächst befürchteten Welle von Gebetsraum-Forderungen in den Migrantenbezirken Wedding oder Neukölln. Lediglich an vier Berliner Schulen sollen nach Medienberichten ähnliche Ansprüche erhoben worden sein. Angesichts der Vielzahl betroffener Schüler eine verschwindend geringe Zahl. Wird hier also mit Kanonen auf Spatzen geschossen oder verteidigt der Staat zu Recht das Neutralitätsgebot an Schulen?
Bildungssenator Jürgen Zöllner erklärte im Vorfeld der Berufungsverhandlung, ein ungestörter Schulbetrieb und die Pflicht des Staates zu weltanschaulicher Neutralität seien höher zu bewerten als die Religionsfreiheit. Die Anwältin der Senatsverwaltung, Margarete Mühl-Jäckel, formulierte, "kultische Handlungen" hätten an Schulen nichts zu suchen, zumal Ritualgebete oft auch einen "politisch werbenden Charakter" hätten. Sollte das Urteil nicht widerrufen werden, befürchtet der Senat die Entstehung von "Glaubensinseln" und Segregation statt Integration, wie Rektorin Burchardt formulierte.
Oberverwaltungsgericht hebt Urteil auf
Yunus M. vor der Verhandlung Ein Massenansturm strengreligiöser Schüler mit Forderungen nach eigenen Gebetsräumen hat bisher nicht eingesetzt. Und die Einrichtung von Gebetsräumen hatte das Gericht auch nicht gefordert, stattdessen von einem ungestörten Ort gesprochen, wo gebetet werden kann. Dennoch: Am Donnerstag, 27. Mai 2010, kam der Paukenschlag. Das Oberverwaltungsgericht hob das Urteil wieder auf. Eine Einschränkung der Religionsfreiheit sei in der Schule gerechtfertigt, hieß es zur Begründung. Nur so könnten andere Verfassungsgüter geschützt werden, darunter die Elternrechte und das schulische Neutralitätsgebot.
Der Gebetsraum am Diesterweg-Gymnasium kann wieder geschlossen werden. Vorerst. Denn auch das Oberverwaltungsgericht sieht die prinzipielle Bedeutung des Falls - und ließ gegen das Urteil Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig zu. Damit ist eine weitere Runde in dem Streit eröffnet, der möglicherweise erst entschieden ist, wenn Yunus M. die Schule längst verlassen hat.
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| pus acum 16 ani |
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